Preise
Kosten der Dienstleistung des Rechtsanwalts
Für den Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes bestehen zwei Möglichkeiten:
- eine mit dem Mandanten geschlossene Vergütungsvereinbarung
- eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Für die Vereinbarung einer Vergütung gibt es drei unterschiedliche Ansätze:
- Vergütungsvereinbarung für die Erstberatung
- Pauschalvergütung
- Abrechnung nach Zeithonorar
Soweit keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, berechnen sich die Gebühren grundsätzlich nach dem Wert der Angelegenheit und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Eine ausführliche Erläuterung der Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zu den Gebühren kommen regelmäßig noch die Auslagen für Post- und Telekommunikation sowie für Kopien und Reisekosten hinzu (alle Positionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
Auf das voraussichtliche Volumen der Gebühren und Auslagen kann der Anwalt Vorschüsse verlangen.
Soweit ein Gericht eingeschaltet wird, sind in aller Regel Gerichtskostenvorschüsse einzuzahlen, deren Höhe sich ebenfalls nach dem Wert der Angelegenheit und der Tätigkeit der Gerichtes richten. Einzelheiten finden Sie im Gerichtskostengesetz (GKG).
Über Kosten auslösende Maßnahmen und wirtschaftliche Belange trifft ausschließlich der Mandant die Entscheidung. Die Funktion des Anwalts sehen wir dabei in der Beratung und Interessenvertretung und nicht darin, in finanziellen Belangen des Mandanten Entscheidungen zu treffen. Dies ist und bleibt seine ureigenste Angelegenheit.
Der Mandant als Auftraggeber des Anwalts wird über die voraussichtliche Höhe der Kosten für die anwaltliche Tätigkeit und die des zur Streitentscheidung berufenen Gerichts sowie die Risiken unterrichtet. Hier legen wir großen Wert auf Transparenz von Anbeginn.
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