Mandatsbearbeitung
An erster Stelle steht das Interesse des Mandanten und der von ihm angestrebte Erfolg.
Wesentlicher Grundsatz der Kanzlei ist es deshalb, ausschließlich Rechtsfälle zur Bearbeitung anzunehmen, in denen eine qualifizierte Bearbeitung möglich ist. Für Mandate, die eine nicht in der Kanzlei repräsentierte Fachkenntnis
erfordern, werden von uns spezialisierte Kollegen empfohlen und Verbindungen zu diesen geknüpft, soweit es der Mandant wünscht.
Das Ziel unserer Tätigkeit in der Erfurter Kanzlei ist es, in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten umfassende und dauerhafte Problemlösungen zu erarbeiten. Soweit hierfür das Erfordernis einer fachübergreifenden Kompetenz von den
von uns empfohlenen oder von Mandanten benannten Fachleuten (wie Sachverständige oder Steuerberater) notwenig ist, werden diese in die Lösung des Problems integriert. Die Ansprüche des Mandanten sollen zügig mit möglichst geringem
Kostenrisiko und auf einem sicheren Weg realisiert werden.
Im Vordergrund steht die Streitvermeidung sowie die Stärkung der Rechtsposition des Mandanten durch entsprechendes Agieren. Besonderer Wert wird daher auf das Beratungsgespräch gelegt.
Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Erläuterung der Rechtslage und den rechtlichen Problemen in einer verständlichen Form zu dem vom Mandanten geschilderten Lebenssachverhalt. Der Mandant soll über Chancen und Risiken in Kenntnis gesetzt
werden, um dann in der Lage zu sein, eine Entscheidung zu treffen.
Ist eine außergerichtliche Vertretung angesagt oder ein Prozess unvermeidlich, bedarf es der umfassenden Information des Anwalts. Nur so kann die Vertretung und Prozessführung im Interesse des Mandanten gestaltet werden. Daher legen wir großen Wert auf engste Zusammenarbeit. Die laufende Information des Mandanten und die Übermittlung der gesamten gewechselten Korrespondenz sind Selbstverständlichkeiten. Dies gilt gleichermaßen für die Durchführung von Besprechungen beim Mandanten, da insbesondere bei Fällen im Baurecht umfangreiche Unterlagen zu sichten und heranzuziehen sind, die sich in seinen Geschäftsräumen befinden. Wichtig ist auch, dass der Mandant uns erreichen kann. Der Anwalt muss Ansprechpartner für den Mandanten sein. Allerdings bitten wir um Verständnis dafür, dass eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit nicht zu gewährleisten ist. Bei Wunsch wird aber zuverlässig ein Rückruf vorgenommen und/oder Kontakt über elektronische Medien hergestellt.
In baurechtlichen Angelegenheiten vertreten wir sowohl die Auftragnehmerseite – insbesondere mittelständische Bauunternehmungen und Handwerksbetriebe – als auch Auftraggeber, seien es private als
auch öffentliche sowie Architekten und Ingenieure. Dies gilt gleichermaßen für die mietrechtlichen und Wohnungseigentums-Mandate oder unsere Tätigkeit auf arbeitsrechtlichem Gebiet. Auch hier zählen wir Parteien auf beiden Seiten
des Rechtsverhältnisses zu unserem Mandantenkreis.
Es ist selbstverständlich, dass eine Prüfung eventueller Interessenkollisionen durchgeführt wird, damit von vornherein sichergestellt ist, dass wir keine Aufträge annehmen, die sich gegen die Interessen unserer Mandanten richten können.
Gern würden wir auch Sie zu unseren Mandanten zählen.
Beratungshilfeformular Verfahrenskostenhilfeformular
Prozesskostenhilfeformular