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Rechtsanwalt Robin Kluge

 

  • geboren 1982 in Cottbus
  • 2002 Erwerb der Hochschulreife am Pierre-De-Coubertin Gymnasium
    - Spezialschule für Sport
  • 2002 – 2007 Studium der Rechtswissenschaften an der
    Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • 2007 erstes juristisches Staatsexamen
  • 2007 – 2009 Referendariat im Landgerichtsbezirk Gera mit verschiedenen Stationen,
    u. A. an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
  • 2010 zweites juristisches Staatsexamen
  • 2011 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft,
  • 2011 bis 2016 Tätigkeit als Rechtsanwalt in Anstellung
  • 2016 bis 2017 freiberufliche Tätigkeit in eigener Rechtsanwaltspraxis
  • seit 2018 Sozius bei Rechtsanwälte Nette, Noä & Kluge

 

 


Rechtsanwalt Robin Kluge
- hat mit Beginn seiner juristischen Arbeit vielschichtige Erfahrungen in der anwaltlichen Beratung großer Firmen, insbesondere einem großen Thüringer Medienunternehmen aus dem Pressebereich, sowie der Durchsetzung von Forderungen gesammelt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt besteht vor allem in der Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Strafrechts, des Verkehrsrechts (Unfallschäden und Ordnungswidrigkeiten), des Erbrechts, des Arbeitsrechts sowie des Allgemeinen Zivilrechts (Bürgerliches Recht und Vertragsgestaltung).

Die Regulierung sowie Durchsetzung von Ansprüchen bei Verkehrsunfällen bringt oftmals die Bearbeitung von Personenschäden mit sich, die auch bei ärztlichen Behandlungsfehlern (Arzthaftung) auftreten. Bei diesen Fachgebieten bedarf es anwaltlicher Beratung und Befassung, um gemeinsam mit dem Mandanten sein gutes Recht zu erstreiten. Denn mit Mandanten, die sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, eine Straftat begangen zu haben oder aber gar selbst Opfer einer Straftat wurden, ist eine angepasste Strategie zu entwickeln, um eventuelle Vorstrafen oder Auswirkungen auf das soziale Umfeld zu vermeiden. Bei Unfallschäden sind die Ansprüche oft gegenüber großen Versicherungsunternehmen durchzusetzen. Die Verhängung eines Fahrverbotes oder der drohende Verlust eines Führerscheins haben bedeutende Auswirkungen. Geschädigten sind ihre rechtlichen Möglichkeiten meist wenig bekannt.

Bei Problematiken aus dem Bereich des Erbrechts, vor allem bei der optimierten Gestaltung von letztwilliger Verfügungen (z. B. Testament) auch unternehmerisch tätiger Mandanten sowie der Verfolgung eigener erbrechtlicher Ansprüche, werden rechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, somit rechtliche Nachteile vermieden.

Maßnahmen im Arbeitsrecht, z. B. eine Versetzung, eine Abmahnung oder eine Kündigung, sollten vorab rechtlich begleitet und geprüft werden.

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* Rechtsanwältin Doreen Noä, bis 14.05.2020 als Rechtsanwältin tätig.
 
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